Die gesetzliche Ordnung Kroatiens
Die Gewaltenteilung ist im Grunde die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane, damit dient sie dem Zwecke der Machtbegrenzung, sowie der Sicherung von Gleichheit und Freiheit. Das Gesetz der Republik besteht aus der bekannten Gewaltenteilung. Zum einen nennt sich die erste Gewalt, die Legislative - die gesetzgebende Gewalt. Die zweite Nennt sich die exekutive Gewalt und bedeutet die Ausführung des Rechts. Die letzte Form der drei Staatsorgane heißt judikative Gewalt und bedeutet die Rechtssprechung. In Kroatien wird der Präsident für 5 Jahre direkt durch das Volk gewählt. Nach Ernennung ist er das Staatsoberhaupt. Ihm ist es nun erlaubt Parlamentswahlen einzuberufen und den Premierminister zu ernennen. Außerdem ist es auch die Entscheidung des Präsidenten, wer Mitglied der Regierung ist. Seit dem 18. Februar 2000 ist nun Stjepan Mesi? kroatischer Staatspräsident. Zuletzt wurde er am 16. Januar 2005 für eine zweite Amtsperiode gewählt. Das kroatische Parlament ist ein Ein-Kammer-Parlament, dem 152 Abgeordnete angehören. Die zweite Kammer nennt sich auch das Haus der Gespannschaften und wurde im März des Jahres 2000 vollkommen abgeschafft. Die Abgeordneten des Sabor, des Ein-Kammer-Parlaments, werden durch die so genannte Verhältniswahl bestimmt. Bei dieser gibt es eine Fünf-Prozent-Klausel, die auf einzelne Wahlkreise bezogen gilt. Zusätzlich gibt es inzwischen einen Wahlkreis für Auslandskroaten. Acht Abgeordnetensitze sind für nationale Minderheiten reserviert. Genauso wie in Deutschland darf jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr an der Wahl teilnehmen. Außergewöhnlich ist es jedoch, dass es eine nicht offizielle vierte Gewalt in Kroatien gibt. Diese ist der Presse zugeteilt, da sie einen großen Wert hat und auch eine entsprechende Macht.